Wahlärztin
Wahlärzte haben – abgesehen von Vorsorgeuntersuchungsverträgen - keine Verträge mit den Krankenkassen. Dies bringt auch Vorteile; es ist mir dadurch möglich, mir mehr Zeit für Sie zu nehmen und ich unterliege auch sonst nicht manchen Einschränkungen durch die Kassen.
Die Honorarnoten können bei der jeweiligen Krankenkasse eingereicht werden, wobei ein Teil der Kosten rückerstattet wird. Private Zusatzversicherungen übernehmen - je nach Vertrag - die Wahlarztkosten bis zu 100%. Zögern Sie bitte nicht, sich vor der Untersuchung über die zu erwartenden Kosten bei uns zu informieren.
Vorsorgeuntersuchungen können auf Kosten der Sozialversicherung einmal jährlich in Anspruch genommen werden. Da ich einen eigenen Vertrag für die Vorsorgeuntersuchung mit den Kassen abgeschlossen habe, ist dies auch in meiner Wahlarztpraxis kostenlos und wird direkt mit den Kassen verrechnet.